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Inhalt des Onlineangebotes

Es wird keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen übernommen. Haftungsansprüche, welche sich auf Schäden beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen entstanden sind, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen oder zu löschen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Dienstleistungsverträge mit FarbenSpiel & KinderSpaß

 

 § 1 Vertragsparteien, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

(1) Als Vertragsparteien gelten FarbenSpiel & KinderSpaß als Auftragnehmer (Anbieter der Dienstleistung) und der Kunde (Privatpersonen / Unternehmen / Veranstalter) als Auftraggeber.

(2) Der Auftragnehmer übernimmt für den Auftraggeber die im Angebot beschriebenen Tätigkeiten und Aufgaben. Alle zur Auftragsabwicklung notwendigen Materialien sind im vereinbarten Preis enthalten. Nur die im Vertrag festgehaltenen Leistungen werden erbracht. Alle weiteren Leistungen müssen zur Leistungsanforderung genannt und dokumentiert werden.

(3) Der Auftragnehmer ermöglicht die Teilnahme an den beauftragten Leistungen. Eine Aufsichts- bzw. Sorgepflicht insbesondere für Minderjährige oder Pflegebedürftige ergibt sich hieraus nicht und wird auch nicht eingeräumt. Diese obliegt alleinig den Sorge- bzw. Pflegeberechtigten sowie dem Auftraggeber.

(4) Ein bestimmter Erfolg der Veranstaltung des Auftraggebers wird durch den Auftragnehmer nicht geschuldet.

(5) Dem Auftragnehmer steht es frei, Mitarbeiter in der Einarbeitungszeit, Praktikanten oder vergleichbares zum Auftrag mitzunehmen. Hierfür entstehen dem Auftraggeber keine zusätzlichen Kosten.

(6) Kann eine Dienstleistung nach Auftragsbestätigung aus unvorhergesehenen Gründen des Auftragnehmers (z.B. Krankheit) nicht durchgeführt werden, kann kein Ersatz bereitgestellt werden. Der Auftraggeber wird schnellstmöglich über den Ausfall informiert. Eventuell bereits geleistete Anzahlungen werden innerhalb von 14 Tagen erstattet.

§ 2 Pflichten des Auftraggebers

(1) Zur Angebotserstellung ist der Auftraggeber verpflichtet, alle zuvor bekannten Daten wahrheitsgemäß an den Auftragnehmer zu übermitteln und Fehler oder Änderungen der Daten unverzüglich mitzuteilen.

(2) Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die Erziehungsberechtigten nicht eigener Kinder vorher über die Dienstleistung zu informieren und nach eventuellen Allergien oder anderen Besonderheiten zu fragen. Minderjährige benötigen das Einverständnis der Erziehungsberechtigen. Für die Gesundheit notwendige Informationen o.ä. hat der Auftraggeber an den Auftragnehmer weiterzuleiten. Wenn keine Informationen zu Allergien o.ä. vorliegen, wird davon ausgegangen, dass keine oder keine relevanten Allergien oder Ähnliches vorliegen.

(3) Der Auftraggeber wird die notwendigen Voraussetzungen für die Leistungserbringung schaffen (Bereitstellung von witterungsgeschütztem Arbeitsplatz sowie Alltagsmaterialien wie zum Beispiel Tischen, Stühlen, Wasser etc.) und den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner Leistungen unterstützen.

(4) Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist bei der Arbeit mit Kindern oder Pflegebedürftigen der Auftraggeber für die Organisation einer Betreuung zuständig. Eine Beaufsichtigung bzw. der Übergang der Aufsichtspflicht auf den Auftragnehmer wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Der Rechnungsbetrag ist spätestens bei Leistungserbringung bzw. mit Rechnungseingang sofort fällig.

(2) Skonto wird nicht vereinbart oder gewährt.

§ 4 Haftungsausschluss

(1) Eine Haftung für Sach- und Personenschäden sowie Verlust ist durch den Auftragnehmer ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln durch den Auftragnehmer nachgewiesen werden kann.

(2) Angemietete Gegenstände unterliegen vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe der Versicherung des Auftraggebers.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, durch geeignete Absprache mit eventuellen Erziehungsberechtigten einen möglichen Schaden zu begrenzen.

(4) Bei Schäden, welche nicht durch den Auftragsnehmer zu verantworten sind oder durch Informationen nach §2 Abs. 2 hätten vermieden werden können, tritt entweder der Auftraggeber oder der Erziehungsberechtigte als Schadenersatzpflichtiger auf.

§ 5 Geheimhaltung, Rückgabe von Unterlagen

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder die als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten, es sei denn, die Informationen sind ohne Verstoß gegen diese oder andere Geheimhaltungsverpflichtungen öffentlich bekannt. Soweit es der Vertragszweck nicht erfordert, machen sie keine Aufzeichnungen und Mitteilungen an Dritte.

(2) Beide Parteien stellen durch geeignete Vereinbarungen mit ihren Mitarbeitern, Beauftragten und sonstigen Personen, die bestimmungsgemäß im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages mit vertraulichen Informationen der Gegenseite in Berührung kommen, sicher, dass auch diese die Geheimhaltungspflichten aus Abs. 1 berücksichtigen.

§ 6 Schlussbestimmungen/Salvatorische Klausel

(1) Änderungen dieses Vertrags oder seiner Bestandteile bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabsprachen sind unwirksam.

(2) Für die Durchführung dieses Vertrags gilt ausnahmslos das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt.

 

 

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